An den Straßenrändern erkennt man bereits den Tatendrang der Ungeduldigen. Schon in den letzten Wochen haben zahlreiche fleißige Bürgerinnen und Bürger das ausgebrachte Streugut vor ihren Grundstücken am Straßenrand zusammengefegt und entsorgt. Dafür danken wir den Tüchtigen ganz herzlich.
Der Frühling naht und alle freuen sich darüber. Jedoch kommt es gerade jetzt wieder zu vermehrten Problemen. Aus gegebenem Anlass bitten wir deshalb um Beachtung folgender Hinweise:
Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass an einigen Grundstücken die Heckenpflege nicht in dem Maße durchgeführt wird, wie es eigentlich notwendig wäre. Die Hecken und Sträucher ragen in den öffentlichen Verkehrsraum hinein und behindern dadurch die Fußgänger oder verdecken Verkehrszeichen bzw. behindern die Sicht an Kurven.
Bitte beachten Sie:
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet die Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig zurück zu schneiden, damit keine Behinderungen eintreten können. Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über der Fahrbahn 4,50 m und über Geh- und Radwegen mindestens 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen frei gehalten werden. Der Bewuchs ist entlang der Geh- und Radwege bis zur Geh- bzw. Radweghinterkante zurück zu schneiden.
Oft bekommen wir Beschwerden, weil sich Anwohner durch Nachbarschaftslärm belästigt fühlen. Bei Überprüfung des angezeigten Sachverhaltes muss dann oftmals festgestellt werden, dass Unstimmigkeiten in den nachbarschaftlichen Beziehungen der eigentliche Grund für die Beschwerden sind. Sicher lassen sich Konflikte nicht immer vermeiden, trotzdem möchten wie Sie in angebrachten Fällen um Toleranz und Verständnis für den Nachbarn bitten.
Die Abendruhezeit von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Brotterode-Trusetal ist zu beachten. Weiterhin gilt die Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
Entsprechend der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen alle Geräte, die mit der CE-Konformitätskennzeichnung versehen sind, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, werktags von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Freien betrieben werden.
Aus Rücksicht auf ältere Bürgerinnen und Bürger und besonders Kinder, die ein höheres Ruhebedürfnis haben, bitten wir jedoch generell den Betrieb von lauten Geräten in der Mittagszeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr einzustellen.
An Sonn- und Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Feiertagsruhe beeinträchtigen grundsätzlich verboten.
Becker
Ordnungsamt