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Inselberg-Journal
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Brotterode-Trusetal
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Brotterode-Trusetal

Geltungsbereich: Rote Strich-Linie

Bekanntmachung

über das Inkrafttreten der Satzung über den Bebauungsplan Sondergebiet PV-Anlage „Vor der Wolfskuppe“

Der Stadtrat der Stadt Brotterode-Trusetal hat mit Beschluss 289/45/23 vom 24. Oktober 2023 die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Brotterode-Trusetal hat mit Beschluss 289/45/23 vom 24. Oktober 2023 weiter die Satzung über den Bebauungsplan Sondergebiet PV-Anlage „Vor der Wolfskuppe“ in der Fassung vom 09.10.2023, bestehend aus der Planzeichnung (M 1: 1.000) mit den textlichen Festsetzungen, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan Sondergebiet PV-Anlage „Vor der Wolfskuppe“ wurde gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Der von der Stadt Brotterode-Trusetal am 24. Oktober 2023 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Sondergebiet PV-Anlage „Vor der Wolfskuppe“ wurde auf der Grundlage von § 10 Abs. 2 BauGB vom Landratsamt Schmalkalden-Meiningen am 22.01.2024 genehmigt.

Der Beschluss der Satzung und die Erteilung der Genehmigung wird hiermit nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Hinweise:

Jedermann kann die Satzung und die Begründung dazu ab dem Tage der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal, Rathausstraße 7 im Bauamt, Zimmer 31 während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- uns Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich ist demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Diese Bekanntmachung, die Planzeichnung mit Textteil sowie die Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist auf der Homepage der Stadt Brotterode-Trusetal unter www.brotterode-trusetal.de zu finden.

Brotterode-Trusetal, den 28.03.2024

gez. Goßmann

Bürgermeister

Übersichtsplan Bebauungsplan Sondergebiet PV-Anlage „Vor der Wolfskuppe“