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Inselberg-Journal
Ausgabe 2/2024
Mitteilungen der Stadt Brotterode-Trusetal
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Hinweis der Friedhofsverwaltung zur Beräumung von Kränzen und Blumengebinden

Aus aktuellem Anlass möchte die Friedhofsverwaltung auf den § 20 Absatz 3 der Friedhofsverwaltung Brotterode-Trusetal verweisen:

(3) Für die Beseitigung der bei der Trauerfeier oder Bestattung niedergelegten Kränze, Gebinde usw. ist bei Reihen- und Wahlgräbern der Nutzungsberechtigte selbst verantwortlich.

Wir bitten die Angehörigen Ihrer Pflicht nachzukommen.

Ihre Friedhofsverwaltung