Aus aktuellem Anlass möchte die Friedhofsverwaltung auf den § 20 Absatz 3 der Friedhofsverwaltung Brotterode-Trusetal verweisen:
(3) Für die Beseitigung der bei der Trauerfeier oder Bestattung niedergelegten Kränze, Gebinde usw. ist bei Reihen- und Wahlgräbern der Nutzungsberechtigte selbst verantwortlich.
Wir bitten die Angehörigen Ihrer Pflicht nachzukommen.
Ihre Friedhofsverwaltung