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Inselberg-Journal
Ausgabe 2/2024
Mitteilungen der Stadt Brotterode-Trusetal
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Mitteilungen der Stadt Brotterode-Trusetal

Aus gegebenem Anlass informiert der Friedhofsträger:

Mit der Wahl der Grabart „Rasenreihengrab“ haben sich die Angehörigen bewusst für eine pflegearme Variante entschieden. Das Nutzungsrecht ist dort dahingehend eingeschränkt, dass die Anlage und Pflege des Grabfeldes ausschließlich dem Friedhofsträger obliegt.

Wir bitten deshalb zu beachten, dass es untersagt ist, Vasen, Schalen, Körbe, Figuren u. ä. auf oder neben den Namensplatten aufzustellen. (Ausnahmen: Pflasterfläche am Grabfeld; Geburts-, Todes-, Volkstrauer- und Totensonntag)

Das Frühjahr kommt und bald muss auch der Rasen wieder gemäht werden, bitte denken Sie daran, jetzt ihre Grabplatten wieder zu beräumen.

Bei Zuwiderhandlungen ist mit dem Entfernen der Gegenstände zu rechnen.

Für alle Grabarten gilt:

Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

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Geräte zur Grabpflege oder leere Behältnisse wie Vasen, Schalen u. a. hinter, auf oder seitlich der Grabpflege aufbewahrt (UNFALLGEFAHR!),

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Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet.

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die Blumenkränze nach einer Beisetzung nicht entsorgt. (Das zählt bei allen Grabarten zur Aufgabe der Hinterbliebenen.)

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten, dies schließt auch die Wege zwischen den Grabstätten ein, obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.

Jeder Friedhofsbesucher hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des aufsichtsbefugten Friedhofspersonals ist Folge zu leisten und den Rechten und Pflichten der gültigen Friedhofssatzung ist zu entsprechen.

Ihr Friedhofsträger