Oft bekommen wir Beschwerden, weil sich Anwohner durch Nachbarschaftslärm belästigt fühlen. Bei Überprüfung des angezeigten Sachverhaltes muss dann oftmals festgestellt werden, dass Unstimmigkeiten in den nachbarschaftlichen Beziehungen der eigentliche Grund für die Beschwerden sind. Sicher lassen sich Konflikte nicht immer vermeiden, trotzdem möchten wie Sie in angebrachten Fällen um Toleranz und Verständnis für den Nachbarn bitten.
Die Abendruhezeit von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Brotterode-Trusetal ist zu beachten. Weiterhin gilt die Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
Entsprechend der Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen alle Geräte, die mit der CE-Konformitätskennzeichnung versehen sind, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, werktags von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Freien betrieben werden.
Aus Rücksicht auf ältere Bürgerinnen und Bürger und besonders Kinder, die ein höheres Ruhebedürfnis haben, bitten wir jedoch generell den Betrieb von lauten Geräten in der Mittagszeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr einzustellen.
An Sonn- und Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Feiertagsruhe beeinträchtigen grundsätzlich verboten.
Becker
Ordnungsamt