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Inselberg-Journal
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Brotterode-Trusetal
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Wahlleiter der Stadt Brotterode-Trusetalmacht öffentlich bekannt:

Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl am 23.02.2025

in der Stadt Brotterode-Trusetal

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.02.2025 das Wahlergebnis zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Brotterode-Trusetal öffentlich festgestellt.

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf den Bewerber Herrn Kay Goßmann.

Somit ist Herr Kay Goßmann zum Bürgermeister

der Stadt Brotterode-Trusetal gewählt.

Jeder Wahlberechtigte, bei der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters oder auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte Bewerber, kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen dieses Gesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.

Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde:

Landratsamt Schmalkladen-Meiningen

Untere Rechtsaufsichtsbehörde

Obertshäuser Platz 1

98617 Meiningen

Brotterode-Trusetal, 25.02.2025

Henkel

Wahlleiter

(Diese Bekanntmachung ist bereits am 25.02.2025 gemäß der Hauptsatzung auf der Homepage der Stadtverwaltung bekannt gegeben worden und wird hier noch einmal rein informativ abgedruckt.)