Bei den Rasenreihengräbern handelt es sich um eine pflegefreie Grabart, die von Ihnen bewusst gewählt wurde und ausschließlich durch den Friedhofsträger gepflegt wird. Das ist auch der Grund dafür, dass das Ablegen von Blumen, Vasen, Schalen, Körben, Figuren, Laternen usw. auf diesem Grabfeld untersagt ist.
Eine Ausnahme ist die Ablage auf der Pflasterfläche am Rande des Grabfeldes. Zusätzlich bildet die Ablage und spätere Beräumung mit einer Blume oder kleinem Gesteck an Gedenktagen eine Ausnahme (Geburts- und Todestag, Volkstrauertag und Totensonntag).
Vorausgesetzt wird, dass diese Geste sich in einem dezenten Rahmen bewegt und nicht übertrieben wird. Richten Sie sich dabei nicht nach anderen. Es trauert oder gedenkt nicht der am intensivsten, auf dessen Grabplatte die meisten Blumen liegen.
Trauern ist nicht nur ein Gefühl, denn das kann man auch künstlich erzeugen. Trauer sitzt tief im Herzen. Man kann sie weder herbeizaubern noch wegillusionieren. Sie ist viel mehr als ein Gefühl, nämlich ein Wissen um etwas verlorenes Kostbares, das man nicht ausradieren kann. Erinnerungen kann man im Gehirn bewusst abrufen oder sie kommen unbewusst durch äußere Sinneseindrücke. Man sieht / riecht / hört und fühlt plötzlich etwas, das einen erinnert…
Bleiben Sie alle gesund und kommen Sie gut durchs Jahr.
Ihre Friedhofsverwaltung