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Inselberg-Journal
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden
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Das Amtsgericht Meiningen informiert zum:

Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht vom 14.03.2023 (gültig ab 21.03.2023)

Artikel 1

Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 32 des BGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 22.Februar 2023 (BGBl. 2023 I Nr.51) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.

Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

„(2) Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung). Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre

Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.“

2.

der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.