| I. | Haushaltssatzung der Stadt Brotterode-Trusetal (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) für das Haushaltsjahr 2023 |
Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Brotterode-Trusetal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 9.756.890 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.999.360 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 2.763.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern ergeben sich aus der gültigen Hebesatz-Satzung vom 17.12.2015. Sie betragen danach:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 316 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 421 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 401 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.300.000 € festgesetzt.
§ 6
„Erheblich“ im Sinne von § 58 Abs. 1 ThürKO:
Entsprechend § 58 Absatz 1 ThürKO bedürfen über- und außerplanmäßige Ausgaben der vorherigen Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses, wenn sie im Einzelfall 10.000 € überschreiten. Wenn sie 50.000 € überschreiten, bedürfen sie der Zustimmung des Stadtrates.
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2023 in Kraft.
Brotterode-Trusetal, den 22.05.2023
Stadt Brotterode-Trusetal — (Siegel)
Rathausstraße 7
98596 Brotterode-Trusetal
gez. Kay Goßmann
Bürgermeister
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| II. | Beschluss- und Genehmigungsvermerk |
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Brotterode-Trusetal hat mit dem Beschluss Nr. 247/40/23 am 02.05.2023 die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Untere Rechtsaufsichtsbehörde - hat mit Schreiben vom 15.05.2023, Aktenzeichen 13-1517-168/23-74 die Genehmigung zur öffentlichen Bekanntmachung erteilt. |
| 3. | Genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht. |
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| III. | Auslegungshinweis |
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Brotterode-Trusetal liegen gemäß § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Kämmerei der Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal, Zimmer 25, Rathausstraße 7, 98596 Brotterode-Trusetal, vom 05.06.2023 bis 23.06.2023 zu den Dienstzeiten öffentlich mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme für jedermann aus.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan werden nach der öffentlichen Auslegung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO weiterhin in der Kämmerei zur Einsichtnahme angeboten.
gez. Kay Goßmann
Bürgermeister