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Inselberg-Journal
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Brotterode-Trusetal
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Brotterode-Trusetal

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 erfolgte entsprechend des § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Brotterode-Trusetal vom 28.03.2024 auf der Internetseite www.brotterode-trusetal.de am 08.05.2024 wie folgt:

I.

Haushaltssatzung der Stadt Brotterode-Trusetal (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Brotterode-Trusetal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

10.574.700 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

3.369.700 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 3.344.300 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern ergeben sich aus der gültigen Hebesatz-Satzung vom 17.12.2015. Sie betragen danach:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

316 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

421 v. H.

2.

Gewerbesteuer

401 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.300.000 € festgesetzt.

§ 6

„Erheblich“ im Sinne von § 58 Abs. 1 ThürKO:

Entsprechend § 58 Absatz 1 ThürKO bedürfen über- und außerplanmäßige Ausgaben der vorherigen Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses, wenn sie im Einzelfall 10.000 € überschreiten. Wenn sie 50.000 € überschreiten, bedürfen sie der Zustimmung des Stadtrates.

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.

Brotterode-Trusetal, den 08.05.2024

Stadt Brotterode-Trusetal

Rathausstraße 7

98596 Brotterode-Trusetal

(Siegel)

gez.

Kay Goßmann

Bürgermeister

II.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1.

Der Stadtrat der Stadt Brotterode-Trusetal hat mit dem Beschluss Nr. 327/51/24 am 23.04.2024 die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

2.

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Untere Rechtsaufsichtsbehörde - hat mit Schreiben vom 07.05.2024, Aktenzeichen 13-1517-152/24-74 die Genehmigung zur öffentlichen Bekanntmachung erteilt.

3.

Der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 3.344.300 € wird rechtsaufsichtlich genehmigt.

4.

Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung nicht.

 — 

III.

Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Brotterode-Trusetal liegen gemäß § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Kämmerei der Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal, Zimmer 25, Rathausstraße 7, 98596 Brotterode-Trusetal, vom 08.05.2024 bis 07.06.2024 zu den Dienstzeiten öffentlich mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme für jedermann aus.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan werden nach der öffentlichen Auslegung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO weiterhin in der Kämmerei zur Einsichtnahme angeboten.

gez.

Kay Goßmann

Bürgermeister