Die nächste Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Trusetal der Gemarkungen Auwallenburg, Herges-Vogtei, Trusen und Wahles findet am
Dienstag, den 06.08.2024 um 10.00 Uhr
im Bürgersaal des Rathauses Trusetal
statt.
Einlass ist bereits ab 08.00 Uhr. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten, da am Einlass die Prüfung der Teilnahmeberechtigung und die Flächenermittlung erfolgen werden.
Eingeladen sind alle Eigentümer von bejagbaren Flächen der Gemeinschaftsjagdbezirke Auwallenburg, Herges-Vogtei, Trusetal, Baierstal und Wahles.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung | |
| 2. | Bestätigung der Tagesordnung | |
| 3. | Beschluss über die Auslagen der Vorstandssitzungen und der Vollversammlung im Jagdjahr 2018/19
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| 4. | Beschluss über die Erstellung eines Jagdkatasters. Vorstandsbeschluss vom 02.02.2021
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| 5. | Beschluss über die Beauftragung der Anwaltskanzlei Zimbauer & Dr. Hoevels. Vorstandsbeschluss vom 11.08.2022
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| 6. | Beschluss über die Anschaffung eines Notebooks Lenovo. Vorstandsbeschluss vom 15.02.2021
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| 7. | Beschluss über die Beauftragung der GiS GmbH zur Aktualisierung des Jagdkatasters. Vorstandsbeschluss vom 21.04.2021
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| 8. | Bekanntgabe der Kassenberichte | |
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| 8.1 | Bekanntgabe des Kassenberichtes 2018/19 und Bestätigung; Entlastung des Vorstandes |
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| 8.2 | Bekanntgabe des Kassenberichtes 2019/20 und Bestätigung; Entlastung des Vorstandes |
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| 8.3 | Bekanntgabe des Kassenberichtes 2020/21 und Bestätigung; Entlastung des Vorstandes |
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| 8.4 | Information zu Kassenbericht 2021/22 |
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| 8.5 | Bekanntgabe des Kassenberichtes 2022/23 und Bestätigung; Entlastung des Vorstandes |
| 9. | Beschlüsse über die Auskehr der Reinerträge | |
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| 9.1 | Beschluss über die Auskehr des Reinertrags des Jagdjahres 2018/19 |
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| 9.2 | Beschluss über die Auskehr des Reinertrags des Jagdjahres 2019/20 |
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| 9.3 | Beschluss über die Auskehr des Reinertrags des Jagdjahres 2020/21 |
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| 9.4 | Information über die Auskehr des Reinertrags des Jagdjahres 2021/22 |
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| 9.5 | Beschluss über die Auskehr des Reinertrags des Jagdjahres 2022/23 |
| 10. | Beschluss über die Festlegung der Jagdbezirksgrenzen | |
| 11. | Beschluss über die Art der Nutzung | |
| 12. | Beschluss über die Pachtbedingungen | |
| 13. | Beschluss über die Art der Verpachtung | |
| 14. | Beschluss über Verlängerung/Änderung GJB Trusetal II Herges-Vogtei, 2/003 | |
| 15. | Beschluss zur Stichwahl zwischen Stimmen und Flächenmehrheit
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| 16. | Beschluss über Pächterzuschlag GJB Trusetal IV Langer Berg, 2/001
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| 17. | Beschluss über Pächterzuschlag GJB Trusetal Baierstal Wahles 2/002b
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| 18. | Beschluss über Pächterzuschlag GJB Trusetal IV - Auwallenburg. 2/004
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| 19. | Beschluss zum Antrag des Herrn Tino Beck zum Austritt der Jagdgenossenschaft Trusetal aus dem Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirksinhaber e.V. Erfurt.
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| 20. | Satzungskonforme Vorstandswahl | |
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| 20.1 | Jagdvorsteher |
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| 20.2 | stellvertretender Jagdvorsteher |
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| 20.3 | Beisitzer (2 Personen) |
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| 20.4 | Kassenwart |
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| 20.5 | Schriftführer |
Inhaltliche Änderungen zu TOP 12 machen ein erneutes Interessenbekundungen erforderlich.
Die dafür notwendigen Unterlagen können im Zeitraum vom 01.07.2024 bis 30.07.2024 zu den regulären Öffnungszeiten (Montag: 09:00-12:00 Uhr, Dienstag: 09:00-12:00 Uhr & 13:00-18:00 Uhr, Donnerstag: 14:00-16:00 Uhr und Freitag: 09:00-12:00 Uhr) im Sekretariat (Zi. 23) der Stadtverwaltung eingesehen werden. Fragen werden gern in der Vollversammlung beantwortet.
Interessenbekundungen für den jeweiligen Jagdbezirk (GjB Trusetal IV Langer Berg 2/001, GjB Trusetal Baierstal Wahles 2/002b, GjB Trusetal IV - Auwallenburg 2/004) sind schriftlich im Sekretariat des Bürgermeisters als Jagdnotvorsteher bis zum 30.07.2024 abzugeben.
Zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (hier: Teilnahme an der Sitzung und Stimmberechtigung der Jagdgenossen) haben die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen vor dem Einlass zur Vollversammlung der Jagdgenossen aktuelle Grundbuchauszüge vorlegen.
Bei Erbengemeinschaften ist zusätzlich der Eigentumsanteil durch Erbschein zu belegen.
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse
| 1. | durch seinen Ehegatten, |
| 2. | durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, |
| 3. | durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder |
| 4. | durch einen bevollmächtigen Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. |
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Kay Goßmann
Jagdnotvorsteher