Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsangelegenheiten richtet jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen ein und unterhält sie. Diese kommt zum Einsatz bei Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht sowie in Streitigkeiten über Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse und Rundfunk begangen worden sind.
Die Aufgaben der Schiedsstellen werden in der Regel von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedspersonen) wahrgenommen. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.
Die Schiedsstelle kann mit einem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Schiedspersonen besetzt werden, welche vom Stadtrat für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.
Die Amtszeit der jetzigen Schiedspersonen ist im Frühjahr 2025 ausgelaufen.
Jeder Bürger der Stadt, der das 25. Lebensjahr vollendet hat, das Wahlrecht besitzt und seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Brotterode-Trusetal hat, kann sich für dieses Ehrenamt bewerben.
Formlose Bewerbungen können bis zum 31.07.2025 bei der Stadt Brotterode-Trusetal, Herr Henkel, Rathausstraße 7, 98596 Brotterode-Trusetal abgegeben werden oder gerne auch per Mail gesendet werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen persönlich, per Telefon 036840-401922 oder per Mail t.henkel@brotterode-trusetal.de zur Verfügung.
Henkel
Hauptamtsleiter