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Inselberg-Journal
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Brotterode-Trusetal
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Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026 erfolgte entsprechend des § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Brotterode-Trusetal auf der Internetseite www.brotterode-trusetal.de am 31.03.2026 wie folgt:

I. Haushaltssatzung der Stadt Brotterode-Trusetal (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Brotterode-Trusetal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und 

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und 

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. Jedoch sind Kreditaufnahmen mit Kapitaldienstübernahme durch das Land aufgrund des ThürKIpG in Höhe von 1.474.796 € geplant.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 4.278.700 € festgesetzt.

§ 4

-entfällt-

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 6

„Erheblich“ im Sinne von § 58 Abs. 1 ThürKO:

Entsprechend § 58 Absatz 1 ThürKO bedürfen über- und außerplanmäßige Ausgaben der vorherigen Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses, wenn sie im Einzelfall 30.000 € überschreiten. Wenn sie 75.000 € überschreiten, bedürfen sie der Zustimmung des Stadtrates.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2026 in Kraft.

Brotterode-Trusetal, den 31.03.2026

Stadt Brotterode-Trusetal

Rathausstraße 7

98596 Brotterode-Trusetal

gez.

Kay Goßmann (Siegel)

Bürgermeister

Nachrichtlich:

Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern ergeben sich aus der gültigen Hebesatz-Satzung vom 02.01.2025. Sie betragen danach:

1.

Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

316 v. H.

 

b)

für die Grundstücke (B)

497 v. H.

2.

Gewerbesteuer

401 v. H.

II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1.

Der Stadtrat der Stadt Brotterode-Trusetal hat mit dem Beschluss Nr. 135/26/26 am 10.03.2026 die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

2.

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Untere Rechtsaufsichtsbehörde – hat mit Schreiben vom 30.03.2026, Aktenzeichen 13-1517-100/26-74 die Genehmigung zur öffentlichen Bekanntmachung erteilt.

3.

Der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 4.278.700 € wird rechtsaufsichtlich genehmigt.

4.

Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung nicht.

III. Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Brotterode-Trusetal liegen gemäß § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Kämmerei der Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal, Zimmer 25, Rathausstraße 7, 98596 Brotterode-Trusetal, vom 31.03.2026 bis 17.04.2026 zu den Dienstzeiten öffentlich mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme für jedermann aus.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan werden nach der öffentlichen Auslegung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO weiterhin in der Kämmerei zur Einsichtnahme angeboten.

gez.

Kay Goßmann

Bürgermeister