Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Brotterode
am Donnerstag, den 02.07.2026 um 19.00 Uhr
in Brotterode-Trusetal, Ortsteil Brotterode,
im Hotel Berggarten, Inselbergstr. 59
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Brotterode gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich die Einladung.
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Feststellung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit und Tagesordnung |
| 3. | Bericht des Jagdvorstandes über die Tätigkeit im Jagdpachtjahr 2025 |
| 4. | Diskussion zum Bericht des Jagdvorstandes |
| 5. | Bericht des Kassenwartes und Feststellung des Reinertrages für 2025 |
| 6. | Bericht der Kassenprüfer zum Geschäftsjahr 2025 |
| 7. | Beschlussfassung über die Feststellung und Verwendung des Reinertrages für 2025 und Entlastung des Jagdvorstandes und der Kassenprüfer für 2025 |
| 8. | Bericht des Jagdpächters zum Jagdpachtjahr 2025 |
| 9. | Beratung und Beschluss zur Verwendung von finanziellen Mitteln der JG für eine weitere Wetterschutzhütte und Ruhebänken |
| 10. | Informationsvortrag zum Thema „Afrikanische Schweinepest“ |
Anmerkung (siehe auch aktuelle Satzung):
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährig Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.
Zur Anlegung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer
Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften, etc.) vorzulegen.
Brotterode-Trusetal, den 10.05.2026
Jagdvorsteher Wolfgang Kiel
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