Der Stadtrat von Brotterode-Trusetal hat in seiner Sitzung am 20.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Sondergebiet PV-Anlage „Vor der Wolfskuppe“ beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans in der Zeit vom 20.02.2023 bis einschließlich 21.03.2023. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit dem Vorentwurf erfolgte vom 23.01.2023 bis zum 24.02.2023.
Der Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet PV-Anlage „Vor der Wolfskuppe“ bestehend aus Planzeichnung M 1:1.000 sowie der Begründung, der zugehörige Umweltbericht mit Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und Artenschutzrechtlicher Betrachtung wurden in der Fassung vom Stand: 02.06.2023 vom Stadtrat Brotterode-Trusetal am 27.06.2023 gebilligt. Des Weiteren wurde vom Stadtrat am 27.06.2023 der Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet PV-Anlage „Vor der Wolfskuppe“, bestehend aus Planzeichnung M 1:1.000 sowie der Begründung, der zugehörige Umweltbericht mit Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und die umweltrelevanten Stellungnahmen werden gemäß § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum
vom 21.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023
in Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal, Bauamt, Zimmer 31, während folgender Zeiten
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Außerhalb dieser Zeiten ist nach vorheriger Terminabsprache (036840/4019-31) ebenfalls eine Einsichtnahme möglich.
Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) BauGB und nach § 4 (2) BauGB wurden nachfolgend genannte umweltrelevante Stellungnahmen vorgebracht:
| Behörde / sonstiger Träger öffentlicher Belange / Bürger | vorgebrachter Belang (Schlagwort) | Schutzgut |
| Thüringer Landesverwaltungsamt, Stellungnahme vom 20.02.2023 |
| Boden, Mensch |
| Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Stellungnahme vom 06.03.2023 |
| Boden |
| Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Stellungnahme vom 29.03.2023 |
| Boden, Wasser, Luft und Klima, Fläche, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Biologische Vielfalt, Mensch und seine Gesundheit, Kultur und Sachgüter |
| Thüringen Forst, Stellungnahme vom 06.02.2023 |
| Tiere und Pflanzen |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet PV-Anlage „Vor der Wolfskuppe“ in der Fassung vom 02.06.2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Antrag auf Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich während des Auslegungszeitraums im Internet unter
https://www.brotterode-trusetal.de/rathaus/oeffentlichkeitsbeteiligung-bauleitplanung
eingestellt.
Die Planung ergibt sich aus dem Kartenausschnitt.
Brotterode-Trusetal, 11.08.2023
gez.
Goßmann
Bürgermeister