Titel Logo
Inselberg-Journal
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Brotterode-Trusetal
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zumBebauungsplan Sondergebiet PV-Anlage „Vor der Wolfskuppe“

Der Stadtrat von Brotterode-Trusetal hat in seiner Sitzung am 20.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Sondergebiet PV-Anlage „Vor der Wolfskuppe“ beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans in der Zeit vom 20.02.2023 bis einschließlich 21.03.2023. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit dem Vorentwurf erfolgte vom 23.01.2023 bis zum 24.02.2023.

Der Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet PV-Anlage „Vor der Wolfskuppe“ bestehend aus Planzeichnung M 1:1.000 sowie der Begründung, der zugehörige Umweltbericht mit Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und Artenschutzrechtlicher Betrachtung wurden in der Fassung vom Stand: 02.06.2023 vom Stadtrat Brotterode-Trusetal am 27.06.2023 gebilligt. Des Weiteren wurde vom Stadtrat am 27.06.2023 der Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet PV-Anlage „Vor der Wolfskuppe“, bestehend aus Planzeichnung M 1:1.000 sowie der Begründung, der zugehörige Umweltbericht mit Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und die umweltrelevanten Stellungnahmen werden gemäß § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 21.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023

in Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal, Bauamt, Zimmer 31, während folgender Zeiten

Montag

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag

09.00 - 12.00 Uhr

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Außerhalb dieser Zeiten ist nach vorheriger Terminabsprache (036840/4019-31) ebenfalls eine Einsichtnahme möglich.

Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) BauGB und nach § 4 (2) BauGB wurden nachfolgend genannte umweltrelevante Stellungnahmen vorgebracht:

Thüringer Landesverwaltungsamt,

Stellungnahme vom 20.02.2023

  • Betroffenheit Vorranggebiet „Landwirtschaft“
  • Betroffenheit Vorbehaltsgebiet Tourismus

Boden, Mensch

Thüringer Landesamt

für Landwirtschaft

und Ländlichen Raum,

Stellungnahme vom 06.03.2023

  • Betroffenheit Vorranggebiet „Landwirtschaft“

Boden

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen,

Stellungnahme vom 29.03.2023

  • Erforderlichkeit Umweltbericht- Abfallrechtliche Relevanz ist zu prüfen- Hinweise zu den Schutzgütern Boden und Fläche- Gesetzlich geschütztes Biotop, Binsensumpf- Umgang Regenwasser- Denkmalbelange

Boden, Wasser, Luft und Klima, Fläche, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Biologische Vielfalt, Mensch und seine Gesundheit, Kultur und Sachgüter

Thüringen Forst,

Stellungnahme vom 06.02.2023

  • Betroffenheit Waldflächen- Abstandsflächen zum Wald

Tiere und Pflanzen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet PV-Anlage „Vor der Wolfskuppe“ in der Fassung vom 02.06.2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Antrag auf Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich während des Auslegungszeitraums im Internet unter

https://www.brotterode-trusetal.de/rathaus/oeffentlichkeitsbeteiligung-bauleitplanung

eingestellt.

Die Planung ergibt sich aus dem Kartenausschnitt.

Brotterode-Trusetal, 11.08.2023

gez.

Goßmann

Bürgermeister