Der Stadtrat von Brotterode-Trusetal hat in seiner Sitzung am 02.05.2023 beschlossen, den Bebauungsplan zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Landwirtschaftsbetrieb mit Urlauberpension und Wildgehege Kochenfeld Trusetal“ aufzustellen.
Die Aufhebung erfolgt auf der Grundlage des § 12 Abs. 6 Satz 3 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Auf Grund der Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB kann gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB), sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen werden. § 4c BauGB wird nicht angewandt.
Der Entwurf des Bebauungsplans zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans mit Begründung in der Fassung vom 08.04.2023 wurde vom Stadtrat Brotterode-Trusetal am 27.06.2023 gebilligt. Des Weiteren wurde vom Stadtrat am 27.06.2023 der Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.
Der Entwurf des Bebauungsplans zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans mit Begründung in der Fassung vom 08.04.2023 bestehend aus Planzeichnung M 1:1.000, Satzungsentwurf sowie der Begründung werden gemäß § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum
vom 21.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023
in Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal, Bauamt, Zimmer 31, während folgender Zeiten
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Außerhalb dieser Zeiten ist nach vorheriger Terminabsprache (036840/4019-31) ebenfalls eine Einsichtnahme möglich.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans mit Begründung in der Fassung vom 08.04.2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGBbeteiligt.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Antrag auf Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich während des Auslegungszeitraums im Internet unter
https://www.brotterode-trusetal.de/rathaus/oeffentlichkeitsbeteiligung-bauleitplanung
eingestellt.
Die Planung ergibt sich aus dem Kartenausschnitt.
Brotterode-Trusetal, 11.08.2023
gez.
Goßmann
Bürgermeister