der Gewässerunterhaltungsverband (GUV) ist nach § 31 Abs. 2 (ThürWG 2019) zur Unterhaltung der Fließgewässer II. Ordnung verpflichtet. Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Hierzu gehört unter anderem die Erhaltung der Ufer, durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer naturnahen standortgerechten Ufervegetation (Wasserhaushaltsgesetz WHG, § 39 Absatz 1 Punkt 2).
Im Rahmen der Unterhaltungspflicht wurden bereits im Winter 2022/2023 erste vorbereitende Maßnahmen an der Truse durchgeführt, welche ortsüblich bekannt gemacht wurden (Web-Seite und Aushänge der Stadt Brotterode-Trusetal).
Aufgrund mehrerer Rückfragen zur Weiterführung der Maßnahme möchten wir Sie als Anlieger mit diesem Schreiben direkt informieren. Eine allgemeine ortsübliche Bekanntmachung erfolgt parallel.
Entsprechend § 41 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bestehen besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung. So haben die Anlieger und Hinterlieger unter anderem zu dulden, dass die zur Unterhaltung Verpflichteten oder ihre Beauftragten die Grundstücke betreten, vorübergehend benutzen und aus ihnen Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen. Weiterhin haben nach § 41 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 3 WHG die Anlieger zu dulden, dass der zur Unterhaltung Verpflichtete die Ufer bepflanzt soweit es für die Unterhaltung erforderlich ist. Dafür kann es verschiedene Gründe geben wie die Anlage einer Ufersicherung durch Lebendverbau oder eine Bepflanzung aus ökologischen Gründen, etwa zur Beschattung des Gewässers. Die Duldung beinhaltet nicht nur die Anpflanzungen sondern auch das Wachstum, die Pflege und den Bestand der Ufervegetation.
Am Oberlauf der Truse (Inselwasser) beabsichtigt der GUV zur Entwicklung einer leitbildkonformen Ufervegetation Anpflanzungen vorzunehmen. Geplant sind Gruppenpflanzungen im Gewässerrandstreifen beidseitig der Truse auf einer Länge von 1.800 m (genaue Lage siehe beigefügten Lageplan). Gepflanzt werden Laubbäume und Sträucher gebietseigener Herkunft in der Qualität Heister (lHei 1xv) und Sträucher (vStr. 3-4 Tr. oB). Die Pflanzungen werden ab Oktober 2023 (voraussichtlich bis Februar 2024) von der Fa. Heß & Amborn aus Bad Salzungen ausgeführt. Die weiterführenden Pflegearbeiten, wie das Bewässern und durchführen von Erziehungsschnitten, werden über einen Zeitraum von mind. 3 Jahren von den GUV Mitarbeitern in regelmäßigen notwendigen Abständen durchgeführt.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie uns zu unseren Sprechzeiten unter der Telefon Nr. 03693-8847883 oder per Mail: info@guv-hlw.de kontaktieren.
Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/Werra
3. Tongraben 2 a
98617 Meiningen
Brotterode