Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 erfolgte entsprechend des § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Brotterode-Trusetal vom 29.03.2025 auf der Internetseite www.brotterode-trusetal.de am 30.06.2025 wie folgt:
I. Haushaltssatzung der Stadt Brotterode-Trusetal (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Brotterode-Trusetal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 11.652.900 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 8.828.900 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 3.547.600 € festgesetzt.
§ 4
-entfällt-
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.300.000 € festgesetzt.
§ 6
„Erheblich“ im Sinne von § 58 Abs. 1 ThürKO:
Entsprechend § 58 Absatz 1 ThürKO bedürfen über- und außerplanmäßige Ausgaben der vorherigen Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses, wenn sie im Einzelfall 30.000 € überschreiten. Wenn sie 75.000 € überschreiten, bedürfen sie der Zustimmung des Stadtrates.
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern ergeben sich aus der gültigen Hebesatz-Satzung vom 02.01.2025. Sie betragen danach:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 316 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 497 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 401 v. H. | |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft.
Brotterode-Trusetal, den 30.06.2025
Stadt Brotterode-Trusetal
Rathausstraße 7
98596 Brotterode-Trusetal
gez. — (Siegel)
Kay Goßmann
Bürgermeister
II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Brotterode-Trusetal hat mit dem Beschluss Nr. 085/15/25 am 03.06.2025 die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Untere Rechtsaufsichtsbehörde - hat mit Schreiben vom 25.06.2025, Aktenzeichen 13-1517-279/25-74 die Genehmigung zur öffentlichen Bekanntmachung erteilt. |
| 3. | Der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 3.547.600 € wird rechtsaufsichtlich genehmigt. |
| 4. | Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung nicht. |
III. Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Brotterode-Trusetal liegen gemäß § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Kämmerei der Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal, Zimmer 25, Rathausstraße 7, 98596 Brotterode-Trusetal, vom 30.06.2025 bis 18.07.2025 zu den Dienstzeiten öffentlich mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme für jedermann aus.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan werden nach der öffentlichen Auslegung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO weiterhin in der Kämmerei zur Einsichtnahme angeboten.
gez.
Kay Goßmann
Bürgermeister