Die nächste Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Trusetal der Gemarkungen Auwallenburg, Herges-Vogtei, Trusen und Wahles findet statt am
Mittwoch, dem 19.08.2026 um 18.00 Uhr
im Bürgersaal des Rathauses Trusetal
Einlass ist bereits ab 17.30 Uhr. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten, da am Einlass die Prüfung der Teilnahmeberechtigung und die Flächenermittlung erfolgen werden.
Eingeladen sind alle Eigentümer von bejagbaren Flächen der Gemeinschaftsjagdbezirke Auwallenburg, Herges-Vogtei, Trusetal, Baierstal und Wahles.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Feststellung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung |
| 3. | Informationen über den Stand der Beschlüsse der letzten VV vom 25.02.2026 |
| 4. | Kassenbericht 2025/26 |
| 5. | Bericht der Kassenprüfer zum Geschäftsjahr 2025/26 |
| 6. | Ermittlung des Reinertrag 2025/26 und Beschlussfassung |
| 7. | Entlastung des Jagdvorstandes, Kassenwart, Kassenprüfer |
| 8. | Spendenantrag der KJS - Kitzrettung, Vorschläge, Beschlussfassung |
| 9. | Aufwandsentschädigung für den Vorstand, Kassen-, Schriftführer sowie die Kassenprüfer und Beschlussfassung |
| 10. | Fest / Feier für die Jagdgenossen, Diskussionen, Anregungen, Beschlussfassung |
| 11. | Festgeldanlage für JG-Konto, Diskussionen, Beschlussfassung |
| 12. | Aktuelles / Sonstiges |
Zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (hier: Teilnahme an der Sitzung und Stimmberechtigung der Jagdgenossen) haben die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen vor dem Einlass zur Vollversammlung der Jagdgenossen aktuelle Grundbuchauszüge vorzulegen.
In Ausnahmefällen wird die Eintragung als Eigentümer im elektronischen Jagdkataster der Jagdgenossenschaft als Voraussetzung zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte anerkannt.
Bei Erbengemeinschaften ist zusätzlich der Eigentumsanteil durch Erbschein zu belegen.
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse
| 1. | durch seinen Ehegatten, |
| 2. | durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, |
| 3. | durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder |
| 4. | durch einen bevollmächtigen Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. |
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Frank Möller
Jagdvorsteher