Der Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. beabsichtigt im Sommer 2026 auf der „Wiebachswiese“ östlich von Brotterode Landschaftspflegemaßnahmen in Form einer Pflegemahd inkl. Beräumung durchführen zu lassen.
Diese Maßnahmen sind Bestandteil des Projekts „Artenreiche Bergwiesen im Naturpark Thüringer Wald - Arnika & Co.“, das im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt umgesetzt wird. Die Finanzierung erfolgt durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF).
Ziel des Projekts ist es, die Verantwortungs- und Zielarten der überregional bedeutsamen, artenreichen Bergwiesen zu erhalten und dauerhaft stabile Populationen dieser Arten zu fördern. Der Erhalt dieser wertvollen Kulturlandschaft erfordert eine regelmäßige Nutzung und Pflege, um der Gehölzsukzession entgegenzuwirken und die artenreiche Flora zu bewahren. Alle Arbeiten sollen dabei so schonend wie möglich durchgeführt werden.
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 65 Abs. 1 und 2 - Duldungspflicht - sowie dem Thüringer Naturschutzgesetz § 30 - Duldungspflicht - haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Vor der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG).
Für die folgenden Flurstücke konnten leider keine Eigentümer ermittelt werden. Diese werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung informiert:
| Lagebezeichnung | Gemarkung | Flur | Flurstücke |
| Wiebachswiese | Brotterode | 33 | 21 |
| Wiebachswiese | Brotterode | 33 | 22 |
| Wiebachswiese | Brotterode | 33 | 24 |
| Wiebachswiese | Brotterode | 33 | 26 |
| Wiebachswiese | Brotterode | 33 | 30 |
| Wiebachswiese | Brotterode | 33 | 31 |
Die Eigentümer erhalten so die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise und Einwände schriftlich mit. Es besteht weiterhin die Möglichkeit diese beim Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. oder bei der Unteren Naturschutzbehörde Schmalkalden-Meiningen zur Niederschrift zu geben. Sollten Ihnen oder anderen Bürgern die Eigentümer der aufgeführten Flurstücke bekannt sein, können Sie diese gerne bis zum 14.08.2026 an die genannten Stellen weitergeben.
Für die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten entstehen durch die Pflegemaßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen.
Durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (GVBl. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131, 133).
| Ansprechpartner: | |
| Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Natur- und Immissionsschutz Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen | Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V.
Rennsteigstraße 18 98673 Eisfeld OT Friedrichshöhe |
| Ansprechpartner Frau Anacker Tel.: 03693 485-8388 | Ansprechpartnerin Frau Meinhold Tel.: 036704 80597 E-Mail: a.meinhold@lpv-thueringer-wald.de |