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Inselberg-Journal
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Brotterode-Trusetal
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Öffentliche Bekanntmachung der Widmung eines Radweges

1. Rechtsgrundlage

Der Stadtrat der Stadt Brotterode-Trusetal widmet gemäß § 6 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 in der derzeit gültigen Fassung, den Mommelstein-Radweg, Abschnitt Station 0+000 bis 5+198 in Brotterode-Trusetal dem öffentlichen Radverkehr.

2. Widmung

Die nachfolgend bezeichnete Verkehrsfläche wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung:

Mommelstein-Radweg,

Abschnitt Station 0+000 bis 5+198

Länge:

5,198 km

Die auf den Flurstücken:

liegenden Teilflächen verlaufende ehemalige Bahntrasse wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Teilflächen sind von Station 0+000 bis 5+198 als Roteintragung im Lageplan Widmung, Stand: 16.08.2024, Teil 1 bis 13 dargestellt

3. Zweckbestimmung

In Verbindung mit der sich aus der Beschränkung auf bestimmte Benutzungszwecke (ausschließlich für den öffentlichen Radverkehr) ergebenden Verkehrsbedeutung erfolgt die Einstufung des Radweges gemäß § 3 ThürStrG als sonstige öffentliche Straße.

Andere Verkehrsarten sind nicht Bestandteil der Widmung.

4. Bestandteil der Widmung

Bestandteil dieser Verfügung sind:

Lageplan Widmung, Stand: 16.08.2024, Teil 1 bis 13

Übersichtsplan Widmung, Stand: 16.08.2024

Der Lageplan kann während der Dienstzeiten im Bauamt der Stadt Brotterode-

Trusetal sowie auf der Homepage der Stadt (www.brotterode-trusetal.de) eingesehen werden.

5. Straßenbaulast

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Brotterode-Trusetal.

6. Inkrafttreten

Diese Widmung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

7. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal, Rathausstraße 7, 98596 Brotterode-Trusetal schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Brotterode-Trusetal, 31.07.2026

Goßmann

Bürgermeister