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Inselberg-Journal
Ausgabe 5/2024
Vereine und Verbände
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Jagdgenossenschaft Trusetal der Gemarkungen Auwallenburg, Herges-Vogtei, Trusen und Wahles

Einladung zur Vollversammlung

Die nächste Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Trusetal der Gemarkungen Auwallenburg, Herges-Vogtei, Trusen und Wahles findet am

Dienstag, den 19.11.2024 um 18.00 Uhr

im Bürgersaal des Rathauses Trusetal

statt.

Einlass ist bereits ab 17.00 Uhr. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten, da am Einlass die Prüfung der Teilnahmeberechtigung und die Flächenermittlung erfolgen werden.

Eingeladen sind alle Eigentümer von bejagbaren Flächen der Gemeinschaftsjagdbezirke Auwallenburg, Herges-Vogtei, Trusetal, Baierstal und Wahles.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung durch den Jagdvorsteher

2.

Feststellung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

3.

Bericht des Jagdvorstandes über die bisherige Tätigkeit

4.

Diskussionen zum Bericht des Jagdvorstandes

5.

Beschluss über Sonderauszahlung von 20 € pro ha aus den Rücklagen

6.

Beschlüsse zu gefassten Vorstandsbeschlüssen aus den Jahren 2021 bis 2023

7.

Beschluss zum Antrag der Pächter auf vorzeitige Kündigung GJB Trusetal II Herges-Vogtei, 2/003

8.

Nachwahl eines Schriftführers

9.

Wahl zweier Kassenprüfer

Zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (hier: Teilnahme an der Sitzung und Stimmberechtigung der Jagdgenossen) haben die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen vor dem Einlass zur Vollversammlung der Jagdgenossen aktuelle Grundbuchauszüge vorlegen.

Bei Erbengemeinschaften ist zusätzlich der Eigentumsanteil durch Erbschein zu belegen.

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse

1.

durch seinen Ehegatten,

2.

durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten,

3.

durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder

4.

durch einen bevollmächtigen Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Frank Möller

Jagdvorsteher