Der Stadtrat der Stadt Brotterode-Trusetal hat in seiner Sitzung am 21.02.2023 (Beschluss-Nr. 243/37/23) die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Sondergebiet Freizeit und Erholung „Inselbergbad“ für das im Plan dargestellte Plangebiet beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes in einer Größe von 4,3 ha umfasst Flächen oder Teilflächen (TF) in der Gemarkung Brotterode, in der Flur 29 die Flurstücke 142/1, 147/2 (TF) sowie in der Flur 30 die Flurstücke 106/2, 106/5, 108/3, 108/5 (TF), 110/4 (TF), 111/1, 112/1, 113/1, 113/2 und 124/2 (TF).
Im Bereich des Inselbergbades sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere bauliche Entwicklung geschaffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Goßmann
Bürgermeister