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Inselberg-Journal
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden
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Öffentliche Bekanntmachung

von ergänzenden Landschaftspflegemaßnahmen auf der „Wiebachswiese“ bei Brotterode -

Eigentümerauskunft

Betroffene Flächen:

Gemarkung Brotterode - Flur 33 - Flurstücke 21, 22, 24, 26 und 31

Der Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. beabsichtigt in den Wintermonaten 2023/2024 auf der „Wiebachswiese“ östlich von Brotterode ergänzende Landschaftspflegemaßnahmen durchführen zu lassen. Die geplanten Maßnahmen umfassen eine händische Mahd nicht maschinengängiger Bereiche sowie die Entnahme aufkommenden Jungwuchses/Sukzession. Diese Landschaftspflegemaßnahmen sind Teil des Projektes „Blüten- und insektenreiche Bergwiesen im Naturpark Thüringer Wald“ im Rahmen des Sonderfonds Insektenschutz in Thüringen, finanziert durch den Freistaat Thüringen und aus Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) im Sonderrahmenplan Insektenschutz der Europäischen Union.

Die in Thüringen und auch deutschlandweit gefährdete Zielart des Projektes, der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous), kommt in den Bereichen um Brotterode noch vor. Um die Bedingungen für diesen und andere geschützte Tagfalterarten zu optimieren und den Bestand langfristig zu sichern, müssen die vorhandenen Offenlandbiotope des Landkreises Schmalkalden-Meiningen gepflegt bzw. Instand gesetzt werden.

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist eine nach Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) geschützte Art und unterliegt damit europäischem Schutz. Daraus ergibt sich die Verantwortung der Mitgliedstaaten zur Erhaltung der FFH-Arten und ihrer Lebensräume.

Gemäß § 65 Abs. 1 BNatSchG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Flurstücken Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstückes nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Von der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG).

Da die Eigentümer der o.g. betroffenen Flurstücke nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Information der Betroffenen durch öffentliche Bekanntmachung.

Diese erhalten hiermit die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie den genannten Stellen innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise oder Einwände schriftlich mit.

Für die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten entstehen aufgrund der Durchführung der Pflegemaßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen.

Die öffentliche Zustellung erfolgt hiermit durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Febraur 2009 (GVBl. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131, 133).

Landratsamt

Schmalkalden-Meiningen

Landschaftspflegeverband

Thüringer Wald e.V.

Natur- und Immissionsschutz

Rennsteigstraße 18

Obertshäuser Platz 1

98673 Eisfeld

98617 Meiningen

OT Friedrichshöhe

Ansprechpartner Frau Anacker

Ansprechpartnerin Frau Ehmig

Telefon: +49 3693 485-8388

Telefon: +49 36704 80597

m.ehmig@lpv-thueringer-wald.de