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Inselberg-Journal
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Brotterode-Trusetal
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Bekanntmachung der Stadt Brotterode-Trusetal über die Festsetzung der Grund- und Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026

Für diejenigen Steuerschuldner, die im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer und Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, werden gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz bzw. § 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz die Steuern für das Kalenderjahr 2026 in gleicher Höhe wie für das Kalenderjahr 2025 durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerpflichtigen treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen und persönlichen Steuerpflicht eintreten oder bei einer Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer gem. § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz. In diesen Fällen ergeht ein entsprechender schriftlicher Steuerbescheid.

Die Grundsteuer für 2026 wird zu den üblichen Terminen (15.02., 15.05., 01.07., 15.08. und 15.11.) fällig. Die Hundesteuer für 2026 wird zu den üblichen Terminen (15.02., 01.07. und 15.08.) fällig.

Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer in einem Jahresbetrag am 01.07. entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09. des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden.

Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal, Rathausstraße 7, 98596 Brotterode-Trusetal einzulegen.

Brotterode-Trusetal, den 10.11.2025

Goßmann

Bürgermeister