Am 15. Februar 2023 werden die Raten für das I. Quartal 2023 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen mit den Festsetzungen der zuletzt erteilten Steuerbescheide an die Stadt Bürgel fällig. Durch die Versendung von Mehrjahresbescheiden gelten diese weiterhin, auch wenn Sie keinen neuen Bescheid erhalten.
Soweit der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift (Abbuchungsauftrag) erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten unter Angabe ihrer Personen-Konto-Nr. als Zahlungsgrund auf das Konto
der Stadt Bürgel
| Sparkasse Jena-Saale Holzland | |
| IBAN: DE02 8305 3030 0000 5700 60 | |
| BIC: HELADEF1JEN | |
| oder | |
| Volksbank Eisenberg | |
| IBAN: DE10 8309 4494 0000 3039 68 | |
| BIC: GENODEF1ESN | |
der Gemeinde Graitschen
| Sparkasse Jena-Saale-Holzland | |
| IBAN: DE90 8305 3030 0000 5700 28 | |
| BIC: HELADEF1JEN |
der Gemeinde Nausnitz
| Sparkasse Jena-Saale-Holzland | |
| IBAN: DE49 8305 3030 0000 5700 87 | |
| HELADEF1JEN |
der Gemeinde Poxdorf
| Sparkasse Jena-Saale-Holz | |
| IBAN: DE91 8305 3030 0000 5700 10 | |
| BIC: HELADEF1JEN |
zu überweisen.
Sollten Sie sich zukünftig für die Nutzung am Lastschriftverfahren entscheiden, dann setzen Sie sich bitte mit den Mitarbeitern der Finanzverwaltung unter Tel.: 036692 / 491-24 oder 491-22 in Verbindung.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Zahlungen termingerecht auf dem Konto der Stadt Bürgel eingehen um Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden.
Leiterin Kasse