Entsprechend dem Beschluss Nr. 83/2021 des Stadtrates der Stadt Bürgel vom 07.12.2021, wurde die Aufstellung vorgenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach §12 Abs. 2 BauGB zur Schaffung des Baurechts für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage eingeleitet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 90/1 der Gemarkung Göritzberg, Flur 1 und ist dem Lageplan gemäß Anlage zu entnehmen. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung wurde gebilligt und der Bürgermeister beauftragt das weitere Aufstellungsverfahren durchzuführen. Hierfür ist es gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter anderem notwendig, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, in welcher die Ziele und Zwecke der Planung dargestellt werden.
Die Bürger der Stadt Bürgel werden deshalb hiermit
am Donnerstag, den 23.02.2023, 18.30 Uhr
in das Rathaus, Am Markt 1, 07616 Bürgel,
Rathaussaal, 1. Obergeschoss
zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Den Bürgern der Stadt Bürgel wird im Rahmen dieser Veranstaltung die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu den Belangen der Planung gegeben.
Themenschwerpunkte der Veranstaltung werden sein:
| - | Erläuterung des Planungskonzepts und der Ziele der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan |
| - | Notwendigkeit der Planung zur Sicherung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit |
| - | Beteiligung der Öffentlichkeit |
| - | naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu den mit der Aufstellung der Planung verbundenen Eingriffen in den Bestand |
| - | Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger |
Bürgel, 16.01.2023
gez. Johann Waschnewski
Bürgermeister — Siegel