Voraussichtlich finden am 26.05.2024 die Kommunalwahlen, am 09.06.2024 die Wahl zum 10. Europäischen Parlament sowie am 01.09.2024 die Wahl zum 8.Thüringer Landtag statt.
| Bei den Kommunalwahlen wird gewählt: | |
| Stadt Bürgel | |
| - | Wahl des Landrates |
| - | Wahl des Kreistages |
| - | Wahl des Stadtrates |
| - | Wahl der Ortsteilbürgermeister/innen |
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| Gemeinden Graitsche, Poxdorf und Nausnitz | |
| - | Wahl des Landrates |
| - | Wahl des Kreistages |
| - | Wahl des Gemeinderates |
Für diese Wahlen werden in der Stadt Bürgel und den Ortsteilen sowie in den Gemeinden Graitschen, Poxdorf und Nausnitz Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt für die oben genannten Wahlen sind, erfüllen Sie alle Voraussetzungen, die an eine Wahlhelferin und an einen Wahlhelfer gestellt werden.
Als Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder eines Wahlvorstandes pro Wahltag ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 35,00 €.
| Folgende Aufgaben erwarten Sie am Wahlsonntag: | |
| - | Prüfung der Wahlberechtigung |
| - | Ausgabe der Stimmzettel |
| - | Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen |
| - | Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis |
| - | Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe |
| - | Auszählung der Stimmzettel ab 18.00 Uhr |
Die Anmeldungen zum Wahlhelfer oder Wahlhelferin nimmt das Hauptamt der Stadtverwaltung Bürgel unter der Rufnummern 036692 - 4910 entgegen. Gern können Sie sich auch persönlich oder per E-Mail unter info@stadt-buergel.de anmelden.