Bitte berücksichtigen Sie im Hinblick auf die Briefwahl, dass der Rückmeldezeitraum erheblich kürzer ist. Die Stadt Bürgel bereitet sich auf einer Herausgabe der Briefwahlunterlagen ab dem 10. Februar 2025 vor. Ein früherer Beginn ist nicht möglich, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30.01.2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über eventuelle Beschwerden entschieden haben.
Somit können die Wahlbriefunterlagen auch bei frühzeitiger Beantragung nicht vor dem 10. Februar 2025 an den Postdienstleister übergeben werden. Folglich werden die Unterlagen die Wahlberechtigten voraussichtlich ab 12. Februar 2025 erreichen. Demnach kann auch eine Rücksendung rechtzeitig vor dem Wahltag erfolgen.
In jedem Fall müssen alle Wahlbriefe spätestens am Wahltag, den 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen die Wählerinnen und Wähler selbst Sorge. Die Deutsche Post verweist darauf, dass Wahlbriefe, die bis Donnerstag 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Post-Filiale abgegeben werden, rechtzeitig die Wahlämter erreichen.
Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder einwerfen. Alternativ kann man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man aber den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen. Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit diesem wählen, und zwar per Briefwahl oder am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.
Wer seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhält oder verloren hat, kann bis zum Samstag vor der Wahl (22. Februar 2025) um 12 Uhr zu seinem Wahlamt gehen, den Umstand glaubhaft versichern und daraufhin einen neuen Wahlschein erteilt bekommen.
Diejenigen, die den Erhalt der Briefwahlunterlagen per Post nicht abwarten möchten, können im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auch angeben, dass sie die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abholen. Vor Ort kann man auch seine Wahlentscheidung treffen, den Stimmzettel entsprechend kennzeichnen und den Wahlbrief abgeben. So werden gleich zwei Postwege eingespart.
Alternativ sind alle Bürger natürlich zur Urnenwahl eingeladen. Die Urnenwahl ist in Deutschland nach wie vor der vorrangige Weg der Stimmabgabe. Für die Wahlberechtigten, die diesem Leitbild folgen und ins Wahllokal gehen, spielt der verkürzte Briefwahlzeitraum keine Rolle.
Wir bitten um Beachtung, dass auf Grund der Nachbearbeitung der Bundestagswahl das Einwohnermeldeamt vom 24.02.2025 bis zum 25.02.2025 geschlossen bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sebastian Förster
Bürgermeister der Stadt Bürgel