Der Gemeinderat der Gemeinde Nausnitz hat in seiner Sitzung am 24.10.2024 mit dem Beschluss Nr.: 09-04/2024 die Jahresrechnung der Gemeinde Nausnitz für das Haushaltsjahr 2019 festgestellt und in seiner Sitzung am 24.10.2024 mit Beschluss Nr.: 10-04/2024 über die Entlastung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO beschlossen.
Die festgestellte Jahresrechnung 2019 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und ist in der Zeit vom 28.10.2026 bis 11.11.2026 im Rathaus der Stadt Bürgel, Hauptamt, zu den Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Nausnitz hat in seiner Sitzung am 24.10.2024 mit dem Beschluss Nr.: 11-04/2024 die Jahresrechnung der Gemeinde Nausnitz für das Haushaltsjahr 2020 festgestellt und in seiner Sitzung am 24.10.2024 mit Beschluss Nr.: 12-04/2024 über die Entlastung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO beschlossen.
Die festgestellte Jahresrechnung 2020 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und ist in der Zeit vom 28.10.2026 bis 11.11.2026 im Rathaus der Stadt Bürgel, Hauptamt, zu den Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Nausnitz hat in seiner Sitzung am 24.10.2024 mit dem Beschluss Nr.: 13-04/2024 die Jahresrechnung der Gemeinde Nausnitz für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt und in seiner Sitzung am 24.10.2024 mit Beschluss Nr.: 14-04/2024 über die Entlastung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO beschlossen.
Die festgestellte Jahresrechnung 2021 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und ist in der Zeit vom 28.10.2026 bis 11.11.2026 im Rathaus der Stadt Bürgel, Hauptamt, zu den Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Nausnitz hat in seiner Sitzung am 24.10.2024 mit dem Beschluss Nr.: 15-04/2024 die Jahresrechnung der Gemeinde Nausnitz für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt und in seiner Sitzung am 24.10.2024 mit Beschluss Nr.: 16-04/2024 über die Entlastung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO beschlossen.
Die festgestellte Jahresrechnung 2022 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und ist in der Zeit vom 28.10.2026 bis 11.11.2026 im Rathaus der Stadt Bürgel, Hauptamt, zu den Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung.