für die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindende
21. Bundestagswahl bittet die Stadt Bürgel um die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger.
Gesucht werden zahlreiche ehrenamtliche Helfer zur Bildung der Wahlvorstände in den Wahlbezirken.
Wahlhelfer müssen ihren Hauptwohnsitz in Bürgel und ein Mindestalter von 18 Jahren haben. Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen keinem Wahlorgan angehören, das für dieselbe Wahl tätig wird.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr an. Ihre Tätigkeit beginnt kurz vor Öffnung der Wahllokale und endet nach Auszählung aller Stimmen.
Was muss ein Wahlhelfer am Wahlsonntag tun?
| Aufgabe des Wahlvorstandes ist es im Wesentlichen: | |
| - | die Wahlberechtigung der Wähler zu prüfen, |
| - | die Stimmzettel auszugeben, |
| - | die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen, |
| - | den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen und ab 18 Uhr die Stimmzettel auszuzählen. |
Für ihr Engagement erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,00 €.
Wenn Sie uns als Wahlhelfer unterstützen möchten, können Sie sich bei der Stadtverwaltung Bürgel, Am Markt 1 im Hauptamt, bei Frau Kohla, während den Öffnungszeiten melden:
| Montag, Dienstag und Donnerstag | von 9.00 - 12.00 Uhr sowie |
| Dienstag | von 13.30 - 16.00 Uhr und |
| Donnerstag | von 13:30 - 18:00 Uhr |
Wer möchte, kann sich telefonisch unter 49112 oder per E-Mail: info@stadt-buergel.de für einen Einsatz als Wahlhelfer vormerken lassen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter 036692-49114 zur Verfügung.
gez. Sebastian Förster
Gemeinschaftsvorsitzender