Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer, wie im Vorjahr zu entrichten haben.
Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides.
Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechend neuer Grundsteuerbescheid erteilt.
Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2024, wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, zu entrichten. Die Konten der jeweiligen Gemeinden entnehmen Sie bitte den Steuerbescheiden.
Zahlungstermine:
Die Grundsteuer ist in vierteljährlichen Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024 zu zahlen. Bei den Jahreszahlern ist die Fälligkeit am 01.07.2024.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Bürgel, Am Markt 1, 07616 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.
Die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung gilt ebenso für die Hundesteuer. Für die Erhebung der Hundesteuer gelten die örtlichen Satzungen der Gemeinden. Die Hundesteuer ist zum 01.07.2024 fällig.
Empfehlung
Nutzen Sie die Vorteile des Einzugsverfahrens, Formulare erhalten Sie in der Stadtverwaltung oder auf unserer Internetseite: www.stadt-buergel.de - Verwaltung - Formulare - Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung.
Bitte achten Sie darauf, die Steuernummer als Kassenzeichen immer unter dem Verwendungszweck mit anzugeben.
Ebenfalls sind die Formulare für die Hundesteueranmeldung und -abmeldung unter: www.stadt-buergel.de - Verwaltung - Formulare - Hundesteueranmeldung / Hundesteuerabmeldung - zu finden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Finanzverwaltung unter Tel.: 036692/491-24 oder 491-22.
Bürgel, Dezember 2023
| Waschnewski | Kroker | Voigt | Bauer |
| Bürgermeister | Bürgermeister | Bürgermeister | Bürgermeisterin |
Hinweis:
Fragen oder Anträge, die sich im Zusammenhang mit der Einheitsbewertung des Grundvermögens als Basis für die Grundsteuerveranlagung ergeben, richten Sie bitte direkt an das zuständige Finanzamt Jena.