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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Die vorstehende Hebesatzsatzung der Stadt Bürgel wird hiermit vorzeitig öffentlich bekannt gemacht. Der Stadtrat der Stadt Bürgel hat in seiner Sitzung vom 10.12.2024 die Hebesatzsatzung in vorstehender Fassung beschlossen. Der Eingang gem. § 21 Absatz 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wurde bestätigt. Die vorzeitige Bekanntmachung wurde durch die Kommunalaufsicht des Saale-Holzland-Kreises nach § 2 Absatz 4 Thüringer Kommunalabgabengesetz mit dem Schreiben vom 11.12.2024 zugelassen.

Bürgel, den 11.12.2024

gez. Sebastian Förster

Bürgermeister