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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Erfüllende Gemeinde

Festsetzung der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und der Grundsteuer B (Grundvermögen), sowie Hundesteuer der Stadt Bürgel und den Gemeinden Graitschen, Poxdorf und Nausnitz für das Kalenderjahr 2026

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer, wie im Vorjahr zu entrichten haben.

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung aus 2025 nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides.

Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechend neuer Grundsteuerbescheid erteilt.

Zahlungsaufforderung:

Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2026, wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, zu entrichten. Die Konten der jeweiligen Gemeinden entnehmen Sie bitte den Steuerbescheiden.

Zahlungstermine:

Quartalszahler: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November

Jahreszahler: 1. Juli

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Stadt Bürgel, Am Markt 1, 07616 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.

Die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung gilt ebenso für die Hundesteuer. Für die Erhebung der Hundesteuer gelten die örtlichen Satzungen der Gemeinden.

Die Hundesteuer ist zum 01.07.2026 fällig.

Empfehlung

Nutzen Sie die Vorteile des Einzugsverfahrens, Formulare erhalten Sie in der Stadtverwaltung oder auf unserer Internetseite: www.stadt-buergel.de - Verwaltung - Formulare - Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung.

Bitte achten Sie darauf, die Steuernummer als Kassenzeichen immer unter dem Verwendungszweck mit anzugeben.

Ebenfalls sind die Formulare für die Hundesteueranmeldung und -abmeldung unter: www.stadt-buergel.de - Verwaltung - Formulare - Hundesteueranmeldung / Hundesteuerabmeldung - zu finden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Finanzverwaltung unter Tel.: 036692/491-22 oder 491-20.

Bürgel, den 17.12.2025

Förster

Kroker

Voigt

Bauer

Bürgermeister

Bürgermeister

Bürgermeister

Bürgermeisterin

Hinweis:

Fragen oder Anträge, die sich im Zusammenhang mit der Einheitsbewertung des Grundvermögens als Basis für die Grundsteuerveranlagung ergeben, richten Sie bitte direkt an das zuständige Finanzamt Jena.