Wer sich für Justiz und die Rechtspflege interessiert und dazu beitragen möchte, dass Gerichtsverfahren fair verlaufen, sollte das Schöffenamt erwägen. Ab sofort sind Bewerbungen als ehrenamtliche Richter für die Amtszeit 2024 bis 2028 möglich.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Bürgel und den erfüllenden Gemeinden wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Erwartet werden jedoch Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Urteilsreife.
Für die Aufstellung der Vorschlagslisten als Schöffen sind die Gemeinden zuständig. Interessierte wenden sich bitte bis spätestens 31. März 2023 direkt an das Hauptamt der Stadtverwaltung Bürgel. Dort erhalten Sie das Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste. Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der die o.g. Voraussetzungen erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen; Selbstbenennungen sind zulässig.
Unter https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl sind allgemeine Informationen zur Schöffenwahl zu finden, u.a. die aktuelle Fassung der Broschüre "Das Schöffenamt in Thüringen".