Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit gemäß §§ 57 Abs. 3 und 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekanntgemacht.
Die rechtsaufsichtliche Würdigung der Satzung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes mit dem Schreiben vom 19. Febrar 2025 erteilt.
Die Satzung enthält gemäß §§ 59, 63 und 65 ThürKO keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
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Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Tag der Bekanntmachung, dem 26.02.2025 bis zum 12.03.2025, während der Öffnungszeiten (Montag: 09:00-12:00 Uhr; Dienstag: 09:00-12:00 Uhr & 13:30-16:00 Uhr; Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr & 13:30-18:00 Uhr) im Rathaus der Stadt Bürgel, im Amt für Finanz- und Steuerwesen, öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Bürgel, den 19.02.2025
gez. Sebastian Förster
Bürgermeister