Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) in Verbindung mit dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Stadt Bürgel folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 5.871.750 € | |
| und im Vermögenshaushalt | |||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 742.150 € | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht neu festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 978.000 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt der im Stadtrat am 18.02.2025 beschlossene Stellenplan ab 01. Januar 2025.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Bürgel, den...................
Stadt Bürgel
Sebastian Förster — (Siegel)
Bürgermeister