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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Bürgel (Saale-Holzland-Kreis) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) in Verbindung mit dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Stadt Bürgel folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

 — 

5.871.750 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

 — 

742.150 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht neu festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 978.000 € festgesetzt.

§ 5

Es gilt der im Stadtrat am 18.02.2025 beschlossene Stellenplan ab 01. Januar 2025.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Bürgel, den...................

Stadt Bürgel

Sebastian Förster — (Siegel)

Bürgermeister