Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung 2025 wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes mit dem Schreiben vom 19.02.2025 erteilt und der vorzeitigen Bekanntmachung zugestimmt.
Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtige Bestandteile gemäß §§ 59, 63 und 65 ThürKO.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (Montag: 09:00-12:00 Uhr; Dienstag: 09:00-12:00 Uhr & 13:30-16:00 Uhr; Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr & 13:30-18:00 Uhr) vom 26.02.2025 bis 04.04.2025 im Rathaus, im Amt für Finanz- und Steuerwesen, öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Bürgel, den 19.02.2025
gez. Sebastian Förster
Bürgermeister
Die Stadt Bürgel befindet sich seit 2015 in der Haushaltskonsolidierung und hatte aufgrund der geltenden haushalts- und kommunalrechtlichen Bestimmungen ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Dieses Haushaltssicherungskonzept ist jährlich fortzuschreiben und gegenüber dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, über den Erfolg der Konsolidierungsmaßnahmen, halbjährlich Bericht zu erstatten. Das Haushaltssicherungskonzept wurde ordnungsgemäß fortgeschrieben und am 28.01.2025 durch den Stadtrat der Stadt Bürgel beschlossen. Die Prüfung der Unterlagen durch die Kommunalaufsicht hat ergeben, dass die Fortschreibung gemäß § 53a Abs. 3 S. 2 ThürKO nicht genehmigungspflichtig ist, da sie weder eine Veränderung der Konsolidierungsmaßnahmen noch eine Verlängerung des Konsolidierungszeitraums erfordert. Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes, voraussichtlich mit Ablauf des 31.12.2025 kann bei der Stadtverwaltung Bürgel, Am Markt 1, 07617 Bürgel, nach Terminvereinbarung innerhalb der Öffnungszeiten (Montag: 09:00-12:00 Uhr; Dienstag: 09:00-12:00 Uhr & 13:30-16:00 Uhr; Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr & 13:30-18:00 Uhr) Einsicht genommen werden.
Bürgel, den 19.02.2025
gez. Sebastian Förster
Bürgermeister