Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) i.V.m. dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Gemeinde Poxdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 125.590 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 14.580 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen sind in diesem Haushaltsjahr nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird bei der Gemeinde Poxdorf auf 10.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Erheblichkeitsgrenze nach § 60 ThürKO wird in der geltenden Hauptsatzung der Gemeinde Poxdorf unter § 6 Abs. 2 c geregelt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Poxdorf, den 05.03.2025
Gemeinde Poxdorf — (Siegel)
gez. Daniel Voigt
Bürgermeister