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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Poxdorf (Saale-Holzland-Kreis) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) i.V.m. dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Gemeinde Poxdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

 — 

125.590 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

 — 

14.580 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen sind in diesem Haushaltsjahr nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird bei der Gemeinde Poxdorf auf 10.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Erheblichkeitsgrenze nach § 60 ThürKO wird in der geltenden Hauptsatzung der Gemeinde Poxdorf unter § 6 Abs. 2 c geregelt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Poxdorf, den 05.03.2025

Gemeinde Poxdorf — (Siegel)

gez. Daniel Voigt

Bürgermeister