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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Poxdorf

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit gemäß §§ 57 Abs. 3 und 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekanntgemacht.

Die rechtsaufsichtliche Würdigung der Satzung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes mit dem Schreiben vom 05. März 2025 erteilt.

Die Satzung enthält gemäß §§ 59, 63 und 65 ThürKO keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Tag der Bekanntmachung, dem 02.04.2025 bis zum 07.06.2025 während der Sprechzeiten des Bürgermeisters, jeden Dienstag von 18 Uhr bis 19 Uhr im Gemeindebüro Poxdorf, Dorfstraße 21 und in der Stadtverwaltung Bürgel als erfüllende Gemeinde, Am Markt 1, montags, dienstags und donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie dienstags von 13.30 Uhr bis 16 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 18 Uhr in den Räumen der Finanzverwaltung öffentlich aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird dieser zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Poxdorf, 05.03.2025

gez. Daniel Voigt

Bürgermeister