Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI. S. 41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI. S. 74) in Verbindung mit dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Stadt Bürgel folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.157.600 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.808.667 € |
ab.
§ 2
Zur Finanzierung von Investitionen im Haushaltsjahr 2026 sowie der Folgejahre wird ein zins- und tilgungsfreies Kommunaldarlehen gemäß den Bestimmungen der Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes in Höhe von 820.389 € aufgenommen. Im Übrigen werden keine genehmigungspflichtigen Kreditaufnahmen festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 600.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt der im Stadtrat am 10.02.2026 beschlossene Stellenplan ab 01. Januar 2026.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Bürgel, den 13.03.2026
Stadt Bürgel — (Siegel)
Förster
Bürgermeister