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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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HHS

Haushaltssatzung der Stadt Bürgel

(Saale-Holzland-Kreis)

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI. S. 41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI. S. 74) in Verbindung mit dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Stadt Bürgel folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

6.157.600 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.808.667 €

ab.

§ 2

Zur Finanzierung von Investitionen im Haushaltsjahr 2026 sowie der Folgejahre wird ein zins- und tilgungsfreies Kommunaldarlehen gemäß den Bestimmungen der Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes in Höhe von 820.389 € aufgenommen. Im Übrigen werden keine genehmigungspflichtigen Kreditaufnahmen festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 600.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Es gilt der im Stadtrat am 10.02.2026 beschlossene Stellenplan ab 01. Januar 2026.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Bürgel, den 13.03.2026

Stadt Bürgel — (Siegel)

Förster

Bürgermeister