Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung 2026 wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes mit dem Schreiben vom 13.03.2026 erteilt und der Bekanntmachung zugestimmt.
Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile gemäß §§ 59, 63 und 65 ThürKO.
Der Haushaltsplan wurde auf der Internetseite der Stadt Bürgel, www.stadt-buergel.de, am 16.03.2026 öffentlich bekannt gemacht.
Bürgel, den 16.03.2026
Förster
Bürgermeister Stadt Bürgel