Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zusammenhängend für einen bestimmten Planungsraum zu erarbeiten und in Text und Karte mit Begründung darzustellen. Dies beinhaltet den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft einschließlich der Auswirkungen der vergangenen, gegenwärtigen und voraussehbaren Raumnutzungen zu ermitteln. Daraus erfolgt die Beurteilung des o.g. Zustandes nach Maßgabe konkreter Ziele und Grundsätze des Naturschutzes, einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte. Im Ergebnis werden Erfordernisse und Maßnahmen, insbesondere zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft, zu Schutzgebieten, zur Sicherung und Schaffung von Biotopverbundsystemen, zum Schutz bedrohter Pflanzen- und Tierarten, zum Schutz, zur Verbesserung der Qualität und zur Regeneration von Boden, Gewässern, Luft und Klima, zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft beschrieben.
Der Landschaftsplan ist in Thüringen der Fachplan der unteren Naturschutzbehörde. Für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises liegen neun Teillandschaftspläne vor. Nun wurde für den Bereich der Erfüllenden Gemeinde Bürgel ein neuer Landschaftsplan erarbeitet. Dieser kann von jedermann eingesehen werden und liegt wie bereits der Landschaftsplan für die Erfüllende Gemeinde Eisenberg digital auf der Internetseite des Landkreises vor:
www.saaleholzlandkreis.de/verwaltung-und-buergerservice/aemter/umweltamt/naturschutzbehoerde/