Die nachstehende Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Graitschen (Sondernutzungsgebührensatzung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Gemeinderat der Gemeinde Graitschen hat in seiner Sitzung am 16.02.2024 die Satzung beschlossen.
Der Eingang Sondernutzungssatzung wurde gem. § 21 Absatz 3 Satz 1 und 2 ThürKO durch die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt. Die erforderliche Genehmigung zur Bekanntmachung wurde gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 durch die Kommunalaufsicht des Saale-Holzland-Kreises zugelassen.
Graitschen, den 29.02.2024
gez. Kroker
Bürgermeister