Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) i.V.m. dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Gemeinde Nausnitz folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 132.872 € |
| und im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 25.000 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 270 v.H. |
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| b) für die Grundstücke (B) | 390 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer |
| 360 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird bei der Gemeinde Nausnitz auf 10.000 € festgesetzt.
§ 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Nausnitz, den 12.04.2024
Gemeinde Nausnitz
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gez.
Bärbel Bauer — (Siegel)
Bürgermeister/in