Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) i.V.m. dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Gemeinde Poxdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 137.319 € |
| und im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 25.150 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen sind in diesem Haushaltsjahr nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 286 v.H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 389 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer |
| 357 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird bei der Gemeinde Poxdorf auf 10.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Erheblichkeitsgrenze nach § 60 ThürKO wird in der geltenden Hauptsatzung der Gemeinde Poxdorf unter § 6 Abs. 2 c geregelt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Poxdorf, den 08.04.2024
Gemeinde Poxdorf
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gez. Daniel Voigt — (Siegel)
Bürgermeister