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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Poxdorf (Saale-Holzland-Kreis) für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) i.V.m. dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Gemeinde Poxdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen sind in diesem Haushaltsjahr nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

b) für die Grundstücke (B)

2. Gewerbesteuer

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird bei der Gemeinde Poxdorf auf 10.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Erheblichkeitsgrenze nach § 60 ThürKO wird in der geltenden Hauptsatzung der Gemeinde Poxdorf unter § 6 Abs. 2 c geregelt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Poxdorf, den 08.04.2024

Gemeinde Poxdorf

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gez. Daniel Voigt —  (Siegel)

Bürgermeister