Am 15. Mai 2025 werden die Raten für das II. Quartal 2025 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen mit der Neu-Festsetzung aus den aktuell erteilten Steuerbescheiden an die Stadt Bürgel fällig.
!! Bitte denken Sie in diesem Zusammenhang an die Anpassung eines gegebenenfalls eingerichteten Dauerauftrages bei Ihrer Bank!!
Die neuen Grundsteuer Bescheide für die Veranlagung der Grundsteuer A und B wurden von der Stadtverwaltung Bürgel an alle Eigentümer versandt. Sollte Ihnen noch kein Steuerbescheid zugegangen sein, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Soweit der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift (Abbuchungsauftrag) erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten unter Angabe ihrer Personen-Konto–Nr. als Zahlungsgrund auf das Konto
| der Stadt Bürgel | |
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| Sparkasse Jena-Saale Holzland |
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| IBAN: DE02 8305 3030 0000 5700 60 |
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| BIC: HELADEF1JEN |
| oder | |
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| Volksbank Eisenberg |
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| IBAN: DE10 8309 4494 0000 3039 68 |
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| BIC: GENODEF1ESN |
| der Gemeinde Graitschen | |
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| Sparkasse Jena-Saale-Holzland |
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| IBAN: DE90 8305 3030 0000 5700 28 |
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| BIC: HELADEF1JEN |
| der Gemeinde Nausnitz | |
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| Sparkasse Jena-Saale-Holzland |
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| IBAN: DE49 8305 3030 0000 5700 87 |
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| HELADEF1JEN |
| der Gemeinde Poxdorf | |
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| Sparkasse Jena-Saale-Holz |
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| IBAN: DE91 8305 3030 0000 5700 10 |
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| BIC: HELADEF1JEN |
zu überweisen.
Sollten Sie sich zukünftig für die Nutzung am Lastschriftverfahren entscheiden, dann setzen Sie sich bitte mit den Mitarbeitern der Finanzverwaltung unter Tel.: 036692 / 491-24 und 491-22 oder per E-Mail: finanzverwaltung@stadt-buergel.de in Verbindung. Gerne können Sie auch das Formular „Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung“ unter https://www.stadt-buergel.de/verwaltung/formularservice nutzen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Zahlungen termingerecht auf dem Konto der Stadt Bürgel sowie den Gemeinden eingehen um Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden.