Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) i.V.m. dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Gemeinde Nausnitz folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 138.360 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 11.980 € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) gelten entsprechende der Hebesatzsatzung der Gemeinde Nausnitz.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird bei der Gemeinde Nausnitz auf 10.000 € festgesetzt.
entfällt
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Nausnitz, den 31.03.2026
Gemeinde Nausnitz
Bärbel Bauer⇔(Siegel)
Bürgermeisterin
(im Original gesiegelt und gezeichnet)