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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Nausnitz (Saale-Holzland-Kreis) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) i.V.m. dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Gemeinde Nausnitz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und 

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) gelten entsprechende der Hebesatzsatzung der Gemeinde Nausnitz.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird bei der Gemeinde Nausnitz auf 10.000 € festgesetzt.

§ 6

entfällt

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Nausnitz, den 31.03.2026

Gemeinde Nausnitz

Bärbel Bauer⇔(Siegel)

Bürgermeisterin

(im Original gesiegelt und gezeichnet)