Die Listen der Personen der Stadt Bürgel und der Gemeinde Graitschen, die zum Amt einer/eines Schöffin/Schöffen berufen werden können, liegen in der Zeit
vom 30. Mai bis 06. Juni 2023
in der Stadtverwaltung Bürgel, Am Markt 1, 07616 Bürgel
zur Einsichtnahme aus.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, bei der unten genannten Behörde schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Bürgel, den 15. Mai 2023
gez. Johann Waschnewski
Bürgermeister