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Bürgeler Anzeiger
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Poxdorf

der Gemeinde Poxdorf

(Saale-Holzland-Kreis)

für das Haushaltsjahr

2023

Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) i.V.m. dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Gemeinde Poxdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

143.315 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

56.931 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen sind in diesem Haushaltsjahr nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

286 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

357 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird bei der Gemeinde Poxdorf auf 10.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Erheblichkeitsgrenze nach § 60 ThürKO wird in der geltenden Hauptsatzung der Gemeinde Poxdorf unter § 6 Abs. 2 c geregelt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Poxdorf, den 04.05.2023 Gemeinde Poxdorf

gez. Daniel Voigt — (Siegel)

Bürgermeister