Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBI.S.41) sowie der aktuellen Auflage vom 10.04.2018 (GVBI.S.74) i.V.m. dem §§ 2 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erlässt die Gemeinde Poxdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und |
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| Ausgaben mit | 143.315 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und |
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| Ausgaben mit | 56.931 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen sind in diesem Haushaltsjahr nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 286 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 357 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird bei der Gemeinde Poxdorf auf 10.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Erheblichkeitsgrenze nach § 60 ThürKO wird in der geltenden Hauptsatzung der Gemeinde Poxdorf unter § 6 Abs. 2 c geregelt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Poxdorf, den 04.05.2023 Gemeinde Poxdorf
gez. Daniel Voigt — (Siegel)
Bürgermeister